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Achtung Steuerfalle beim Verkauf von Immobilien Drucken E-Mail
Nachrichten - Uruguay
Freitag, den 15. Juli 2011 um 22:32 Uhr
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Da Einkommenssteuergesetz ist immer noch ein Buch mit 7 Siegeln fuer viele Buerger.

Deshalb wurden die Notare verpflichtet beim Verkauf eine Immobilie die faellige Steuer ,gleich einzutreiben.

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Als erstes die gute alte

ITP Impuesto a las transmisiones patrimoniales, die Grunderwerbssteuer,

die betraegt 4 % des katastralen Wertes ( Einheitswert), 2  % zahlt davon der Verkaeufer


I.R.P.F.: Impuesto a la renta de las personas físicas, die Einkommenssteuer von natuerlichen Personen, wenn sich die Immobilie, die verkauft werden soll, bereits vor dem 1.7. 2007 im Eigentum befand kann man auswaehlen

1. Eine feste Summe in Hoehe von 1.8 % des Verkaufspreises

oder

2.Auf den Mehrwert, der zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis erzielt wurde , werden 12 % Steuer faellig.

Alle, die die Immobilie nach 2007 erworben haben, koennen nur Punkt 2 nehmen

 


 

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