| Muss man die Rente in Uruguay versteuern? |
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| Nachrichten - Welt |
| Donnerstag, den 29. Dezember 2011 um 20:31 Uhr |
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1. Ja, wenn man mindestens 183 Tage in Uruguay wohnt 2.Beschränkt steuerpflichtig ist man mit deutscher Rente oder deutschem Einkommen, wenn man nicht in Deutschland wohnt. Deutschland betrachtet deshalb nur diese Rente. 3.Seit 2008 ist das Finanzamt Neubrandenburg zentral zuständig für alle Rentner im Ausland. Die Rentner müssen ein kurzes Schreiben an das Finanzamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Str. 120, D- 17033 Neubrandenburg richten und um die Zusendung der entsprechenden Formulare bitten Unterliegen die Einkünfte eines Rentners jedoch zu mindestens 90 Prozent der deutschen Steuerpflicht oder aber die nicht-deutschen Einkünfte übersteigen einen bestimmten Betrag nicht (Beispiel 2010: 8.004 €), dann kann er auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Dann wird ihm auch wieder ein Grundfreibetrag eingeräumt, der 2010 ebenfalls 8.004 € beträgt. |



