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Was sollte man mitbringen |
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Informationen -
Einwandern
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Freitag, den 21. Januar 2011 um 13:12 Uhr |
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Was sollte man mitbringen wenn man in Uruguay einwandern möchte:
- eine Internationale Geburtsurkunde mit Apostille, die vom zuständigen Uy-Konsulat, der Geburtsstadt, legalisiert ist, bei den ehemaligen
Ostgebieten ist es das jetzige Land Polen oder Russland, je nach dem.
- ein Führungszeugnis vom Generalbundesanwalt überbeglaubigt und vom Konsulat in Hamburg legalisiert, nicht älter als 6 Monate,
sofern man nur in Deutschland gelebt hat. Ansonsten gilt, man braucht ein gültiges Führungszeugnis vom Land, dass den Reisepass austellte und ferner jeweils 1 Führungszeugnis vom Land, indem man die letzten 5 Jahre verbracht hat. Bei allen ist die Frist der Gültigkeit zu beachten.
- eine internationale Heiratsurkunde mit Apostille und legalisiert vom Uy-Konsulat das fuer diese Stadt, wo geheiratet wurde, zuständig ist.
- Einen Impfpass mit Tetanusimpfung, die noch mind 1 Jahr gültig ist (die gelten 10 Jahre ab Impfung). Dies kann aber auch in Uruguay kostenlos gemacht werden.
- Eine Einkommensbestätigung, die nicht legalisiert werden muss. Dieser Punkt muss genau abgesprochen werden, dies wird einem Uy Notar vorgelegt.
- Bei Frauen im Alter von 21 -65 Jahren einen Bescheid vom Frauenarzt über den Abstrichsbefund (PAP). Dieser Befund darf nicht älter als 30 Monate sein und im Alter von 40-59 Jahren eine Mammographie. Diese darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
Diese Untersuchungen können in Uy nachgeholt werden. Sollte bei einer dieser Untersuchungen ein pathologischer Befund sein, muss man nachweisen, dass man sich in ärztlicher Betreuung befindet
- 3 Passphotos, kann man in Uruguay preiswerter machen.
- seinen Reisepass, der muss noch mind 6 Monate gültig sein
- eine Bankverbindung, wenn die Bank nicht in Uruguay ist, muss man die Kopie der Scheckkarte vorlegen, mit der man dieses Geld in Uy aus dem Automaten ziehen kann.
- die letzte Adresse im Heimatland, sollte möglichts der, auf dem Führungszeugnis entsprechen
- eine gültige feste Adresse in Uruguay, Hotels und Ferienwohnungen gehen nicht.
Bei Minderjährigen müssen beide Eltern anwesend sein oder es muss eine notarielle Vollmacht vorliegen, dass es erlaubt wird, die Residencia in Uy, zu machen. Eine reine Sorgerechts-Erklärung reicht nicht, auch wenn sie gerichtlich festgestellt ist.
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